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Was passiert mit gebrauchten Gitterboxen?

Eine Gitterbox wird in erster Linie als Ladungsträger für kleinere und leichtere Güter eingesetzt, die durch ihre äußere Form nicht oder nur schlecht stapelfähig sind, aufgrund ihrer Verformbarkeit keinen Belastungen ausgesetzt werden dürfen oder einen besonderen Schutz gegen äußere Einwirkungen erfordern.
Gitterboxen werden hauptsächlich als Gitterboxpaletten eingesetzt. Diese bestehen aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit einem Holzboden und vier Füßen an den Ecken. Dadurch soll ein Aufnehmen durch die Gabel von Flurförderzeugen von allen vier Seiten und ein leichtes Fortbewegen auf Rollenbahnen ermöglicht werden.
Erfüllt eine Gitterboxpalette die in DIN 15155 festgelegten Anforderungen, so kann sie ohne bleibende Verformung folgende Lasten tragen:
(1) Eine gleichmäßig verteilte Last von 1.000 kg, wenn sie auf der Gabel eines Flurförderzeuges liegt.
(2) Eine zusätzliche Auflast von 4.000 kg, zuzüglich viermal das Eigengewicht der Gitterboxpalette, wenn sie auf einer ebenen, waagrechten Fläche ruht.

 

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Was ist eine Europalette genau?

Bei einer umgangssprachlich als Europalette (korrekter Name: Europoolpalette) bezeichneten Flachpalette, handelt es sich um eine genormte Palette des europäischen Tauschsystems Europool. Diese mehrwegfähige Transportpalette ist nach den Vorgaben des UIC (Union Internationale des chemins de fer) genormt (EN 13698-1) und entspricht somit den Bestimmungen der EPAL (European Pallet Association e. V.).

Sie kann von allen vier Seiten gleichermaßen mit Gabelstaplern, Hubwagen oder anderen Flurfördergeräten aufgenommen und bewegt werden. Gekennzeichnet werden die Europaletten mit der in einem Oval stehenden Aufschrift EPAL, die jeweils an den Randklötzen der Palette aufgebracht wird. Die ehemalige Kennzeichnung EUR hingegen, entfällt nach den neusten Vorgaben vom 1. August 2013.

Beim internationalen Transport von Europaletten ist zu beachten, dass sich der grenzübergreifende Palettentausch nicht in allen Ländern gleichermaßen durchgesetzt hat. Dies gilt auch für Staaten, die sich in der Europäischen Union befinden. Dem heutigen Tauschpool gehören die folgenden sechs Nationen an: Frankreich, Österreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg und Deutschland. Die Schweiz hingegen verließ im Jahr 2007 das europäische Tauschsystem.

Europaletten werden nach aktuellen Tagespreisen gehandelt. Dabei hängen die Paletten Preise vom jeweiligen Angebot und Nachfrage sowie vom Gebrauchszustand der Paletten ab. Berechnet wird der Preis sowohl von den Herstellern und Händlern, die sich auf den An- und Verkauf von Europoolpaletten spezialisiert haben. Für den aktuellen Tageskurs an sich, werden unter anderem die jeweiligen Preise des Tages, laut dem Holzpreisindex, für die entsprechenden Hölzer wie Tanne, Ahorn, Fichte ect., herangezogen. Zu dem richtet sich der Preis nach der Größe der Europalette. Diese sind nach den Richtlinien der EPAL nominiert und zertifiziert. Insgesamt gibt es vier verschiedene Ausführungen (EUR 1, EUR 2, EUR 3, EUR 6).

Da eine Europalette gegenüber einer Einwegpalette mehrfach eingesetzt werden kann, gibt eine entsprechende hohe Nachfrage. So waren als Beispiel allein im August 2011 schätzungsweise 400 Millionen im Umlauf. Wer nun Europaletten verkaufen möchte, unterliegt der speziellen Qualitätsklassifizierung von EPAL, in denen in vier verschiedene Abstufungen zwischen neue, gebrauchte oder reparierte Paletten unterschieden wird (Neu, Klasse A, Klasse B und Klasse C).

Optional können auf den Europaletten noch Gitterboxen aufgesetzt werden. Auch diese unterliegen einem normierten und zertifizierten Tauschpoolsystems. Wer eine Gitterbox mieten, kaufen oder verkaufen möchte, muss hier die vorgegebenen Richtlinien der Intralogistik beachten.